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„Unreglementierte Stoffe“ – ein seit Jahrzehnten ungelöstes Rechtsproblem in der Wasserwirtschaft

Seit den 1980er Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass sich Emittenten nach einer Schadstoffeinleitung entspannt zurückgelehnt haben: Mit Verweis darauf, dass der betreffende Schadstoff im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz (ehemals § 7a WHG) nicht reglementiert worden sei, wäre die Einleitung legal gewesen, so die Behauptung der betreffenden Unternehmen. Wir haben gleichwohl hin und wieder die zuständigen Staatsanwaltschaften gebeten, im Hinblick auf § 324 StGB (unerlaubte Gewässerbenutzung) Ermittlungen aufzunehmen. Die Verfahren sind dann aber (erwartungsgemäß) versandet oder erst gar nicht aufgenommen worden. Begründung: Stoffe, die nicht im Erlaubnisbescheid aufgelistet sind, können anstandslos eingeleitet werden. Und die Behörde, die den lückenhaften Erlaubnisbescheid ausgestellt hat, kann man ebenfalls nicht belangen – weil: „Dummheit im Amt kann man nicht bestrafen!“. Mehr Details hier. Angesichts der jahrelangen Belastung des Neckars mit Trifluoracetat (TFA) haben wir im Oktober 2017einen neuen Anlauf unternommen, um die unbefriedigende Rechtslage bei den "unreglementierten Schadstoffen" einer grundsätzlichen Lösung zuzuführen. Um hierzu einen Anstoß zu geben, haben wir am 6. Okt. 2017 mit gleichlautenden Strafanzeigen die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und in Heilbronn gebeten, Ermittlungen gegen Solvay (als Emittenten) und das Regierungspräsidium Stuttgart (als Genehmigungsbehörde) aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir Ministerien und die UmweltpolitikerInnen der neugebildeten BT-Fraktionen auffordern, darüber nachzudenken, wie das Problem grundsätzlich gelöst werden kann. Hierzu schlagen wir drei unterschiedliche Varianten vor. 1. Änderung des WHG, 2. Änderung der Abwasserverordnung, 3. Eine Auffangbestimmung für nicht reglementierte Stoffe in den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden. Hier der Link zu unserer 11seitigen Begründung der Strafanzeige. Eine ausführliche Fallbeschreibung der TFA-Einleitung durch den Solvay-Konzern in den Neckar – und die daraus resultierenden Probleme für die Uferfiltratgewinnung - kann in den BBU-WASSER-RUNDBRIEFEN Nr. 1109 und Nr. 1115 nachgelesen werden.

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