Seit den 1980er Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass sich Emittenten nach einer Schadstoffeinleitung entspannt zurückgelehnt haben: Mit Verweis darauf, dass der betreffende Schadstoff im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz (ehemals § 7a WHG) nicht reglementiert worden sei, wäre die Einleitung legal gewesen, so die Behauptung der betreffenden Unternehmen. Wir haben gleichwohl hin und wieder die zuständigen Staatsanwaltschaften gebeten, im Hinblick auf § 324 StGB (unerlaubte Gewässerbenutzung) Ermittlungen aufzunehmen.
"Schadstoffe in Regenwasserabflüssen und deren Rückhalt durch technische Adsorber und natürliche Böden" - Vortrag von Prof. Dr. Michael Burkhardt (HSR Hochschule für Technik Rapperswil, Schweiz)
Wir haben zwei Hüte auf: Als regioWASSER e.V. kümmern wir uns um den Gewässerschutz in der Region Freiburg, im Breisgau und in Südbaden. Als Ak Wasser im BBU sind wir bundesweit tätig und kümmern uns um "großräumigere" Wasserwirtschaftsprobleme.